ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
München - Bundesrepublik Deutschland
ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
München - Bundesrepublik Deutschland
Vollmacht
Informationen zur Erteilung einer Vollmacht
- Konsularische Angelegenheiten
- Visum
- Neu Reisepass
- Verlängerung des Reisepasses
- Negativ-Bestätigung für Passantrag
- Vollmacht
- Erbschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsbescheinigung
- Ledigkeitsbescheinigung
- Bestätigung der Identität
- Dokumentenbeglaubigung / Verifizierung / Authentifizierung
- Überstellung von Verstorbenen nach Afghanistan
Staatsangehörige Afghanistans mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, können bei diesem Generalkonsulat eine Vollmacht beantragen.
Wichtige Informationen und Anweisungen
- Die Antragsteller müssen zusammen mit zwei Zeugen, die volljährig und afghanische Staatsbürger sind, persönlich im Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit der Antragsteller bearbeitet oder ausgestellt werden, weder per Post noch online.
- Wichtig: Die Antragsteller müssen im Voraus einen Termin über den folgenden Link buchen: [Termin].
Ein Besuch des Konsulats ohne Termin ist nicht gestattet. - Anträge werden während der offiziellen Arbeitstage und -zeiten des Konsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente
A. Vollmacht für die Heiratsurkunde:
Für die Beantragung der Vollmacht sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bewerbungsformular: Die Antragsteller müssen das Antragsformular sorgfältig in Dari oder Paschtu ausfüllen und auf die Richtigkeit von Namen, Daten, Zahlen und Orten achten. Das Formular sollte den Gegenstand der Vollmacht und den Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten klar angeben. Laden Sie das Antragsformular [hier] herunter.
- Entweder der Ehemann oder die Ehefrau mit Wohnsitz in Deutschland muss persönlich beim Konsulat vorsprechen und Folgendes mitbringen:
- Ein förmliches Antragsschreiben, in dem die gewünschten Leistungen aufgeführt sind und das Angaben zu Datum und Ort der Eheschließung enthält.
- Nachweis der afghanischen Staatsbürgerschaft: Der Antragsteller, entweder der Ehemann oder die Ehefrau, und zwei Zeugen müssen ihre Original-Tazkira, e-Tazkira [Muster] oder ihren afghanischen Pass zusammen mit Kopien vorlegen.
- Nachweis des deutschen Wohnsitzes: Der Antragsteller, entweder der Ehemann oder die Ehefrau, und zwei Zeugen müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels/Personalausweises [Muster] vorlegen (beide Seiten – mit Namen und Anschrift des Inhabers).
- Zwei Lichtbilder in Passgröße: Der Antragsteller, entweder der Ehemann oder die Ehefrau und zwei Zeugen müssen zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen. Foto [Muster].
- Eine Kopie der Tazkira und ein neueres Foto des Anwalts oder des gesetzlichen Vertreters in Afghanistan oder anderen Ländern, je nach Bedarf.
B. Alle anderen Arten von Vollmacht:
- Bewerbungsformular: Die Antragsteller müssen das Antragsformular sorgfältig in Dari oder Paschtu ausfüllen und auf die Richtigkeit von Namen, Daten, Zahlen und Orten achten. Das Formular sollte den Gegenstand der Vollmacht und den Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten klar angeben. Laden Sie das Antragsformular [hier] herunter.
- Die Antragsteller müssen persönlich beim Konsulat vorstellig werden und folgende Unterlagen mitbringen:
- Nachweis der afghanischen Staatsbürgerschaft: Antragsteller und zwei Zeugen müssen ihre Tazkira, e-Tazkira [Muster] oder ihren afghanischen Reisepass im Original und in Kopie vorlegen.
- Nachweis der deutschen Aufenthaltserlaubnis: Der Antragsteller und zwei Zeugen müssen eine Kopie des Aufenthaltstitels/Personalausweises [Muster] vorlegen (beidseitig – mit Name und Anschrift des Inhabers).
- Zwei Lichtbilder in Passgröße: Der Antragsteller und zwei Zeugen müssen zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen. Foto [Muster].
- Eine Kopie der Tazkira und ein neueres Foto des Anwalts oder des gesetzlichen Vertreters in Afghanistan oder anderen Ländern, je nach Bedarf.
- Bei Immobilienangelegenheiten muss der Antragsteller, wenn die Immobilie geerbt wurde, eine Kopie des Erbscheins zusammen mit einer Kopie des Eigentumsdokuments (z. B. Kaufvertrag oder Qabala) oder detaillierte Informationen über die Immobilie vorlegen.
Hinweis: Wenn die Vollmacht für Rechtsansprüche oder Gegenansprüche vor Gericht bestimmt ist, muss der benannte Anwalt entweder ein zugelassener Rechtsanwalt oder ein unmittelbarer Familienangehöriger des Mandanten sein (in aufsteigender oder absteigender Linie oder in der gleichen Linie).
Ausstellung des Dokuments
Das Dokument wird noch am selben Tag ausgestellt, wenn die folgenden Schritte abgeschlossen sind:
Gebühr: Die Gebühr für die Bevollmächtigung beträgt 300 €. Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen.
Ausstellung am selben Tag: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Dokument noch am selben Tag während der Geschäftszeiten ausgestellt.
Wichtige Hinweise
Vorbereitung der Dokumente: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.