ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
München - Bundesrepublik Deutschland
ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
München - Bundesrepublik Deutschland
Visum
Informationen zur Erlangung eines Visums für Afghanistan
- Konsularische Angelegenheiten
- Visum
- Neu Reisepass
- Verlängerung des Reisepasses
- Negativ-Bestätigung für Passantrag
- Vollmacht
- Erbschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsbescheinigung
- Ledigkeitsbescheinigung
- Bestätigung der Identität
- Dokumentenbeglaubigung / Verifizierung / Authentifizierung
- Überstellung von Verstorbenen nach Afghanistan
Personen mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, können bei diesem Generalkonsulat ein Visum für eine Reise nach Afghanistan beantragen.
Aufgrund behördlicher Auflagen können wir ausschließlich Einreisevisa ausstellen, die für einen einmonatigen Aufenthalt gültig sind. Ausnahmen gelten für Geschäftsvisa, die für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren mit mehrfacher Einreise ausgestellt werden können.
Personen, die beabsichtigen, sich länger als einen Monat in Afghanistan aufzuhalten, können bei der Konsulatsabteilung des Außenministeriums in Kabul eine Visumsverlängerung beantragen.
Online-Formular
Wichtige Informationen und Anweisungen
- Terminvereinbarung: Antragsteller sind verpflichtet, einen Termin zu vereinbaren. Das Visum kann nicht in Abwesenheit der Antragsteller, auf dem Postweg oder online bearbeitet oder ausgestellt werden.
- Bewerber können über den folgenden Link einen Termin vereinbaren: [Termin].
- Anträge werden an den offiziellen Arbeitstagen und zu den offiziellen Öffnungszeiten des Generalkonsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung des Visums sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Visumantragsformular: Das Formular muss vollständig ausgefüllt, maschinengeschrieben und unterschrieben sein. Sie können es [hier] herunterladen.
- Gültigkeit des Reisepasses: Der Reisepass der Antragsteller muss noch mindestens sechs Monate gültig sein und über leere Seiten verfügen.
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen einreisen, müssen eine Bescheinigung ihres derzeitigen oder künftigen Arbeitgebers oder der entsprechenden Organisation vorlegen, aus der der Zweck des Besuchs hervorgeht. Außerdem müssen sie eine vom afghanischen Außenministerium erteilte Genehmigungsnummer vorlegen.
- Nachweis der Beschäftigung in Deutschland.
- Nachweis des deutschen Personalausweises: Die Antragsteller müssen eine Kopie ihres Personalausweises [Muster] vorlegen (beide Seiten – mit Angabe des Namens und der Anschrift des Inhabers).
- Zwei Passfotos: Die Antragsteller müssen zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen. Anforderungen an die Fotos und [Beispiel].
- Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Checkliste. Checkliste [hier] herunterladen.
- Gebühr: Bearbeitungsgebühr für das Visum (siehe untenstehende Tabelle mit den Visumgebühren und Zahlungsmodalitäten).
- Vorfrankierter Einschreibeumschlag: Legen Sie einen vorfrankierten Einschreibeumschlag bei, auf dem Ihre Adresse als Empfänger deutlich lesbar aufgedruckt ist. Dieser wird für die Rücksendung Ihres Reisepasses verwendet.
Sollten Sie keinen vorfrankierten Umschlag beilegen können, überweisen Sie bitte zusätzlich 10 €, um die Portokosten zu decken, und fügen Sie den Überweisungsbeleg Ihrem Antrag bei.
Visagebühr:
| No. |
Type of Visa
|
Price
|
|---|---|---|
1 |
Einzelner Eintrag |
€ 100 |
2 |
Touristenvisum |
€ 80 |
3 |
Visum (Dringend) |
Zuschlag von 50 € auf die Visumgebühr |
Zahlungen können per Bankkarte vorgenommen werden.
Touristenvisum:
Antragsteller für ein Touristenvisum müssen zusätzliche Dokumente vorlegen, darunter:
- Ein Einladungsschreiben eines Sponsors oder eines Reiseveranstalters.
- Bestätigte Flug- und Unterkunftsbuchungen.
- Reiseversicherung.
- Ein Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass ausreichende Mittel zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten in Afghanistan vorhanden sind.
Wenn Sie Familie oder Freunde besuchen, fügen Sie bitte ein Empfehlungsschreiben bei, in dem Sie angeben, wen Sie in Afghanistan besuchen möchten. Alternativ ist ein Schreiben eines zuverlässigen Beamten, einer ordnungsgemäß registrierten Einrichtung in Afghanistan oder ein Genehmigungsschreiben des Außenministeriums in Kabul erforderlich.
Medienmitarbeiter/Journalisten:
Medienschaffende oder Journalisten müssen ein Einführungsschreiben einreichen, in dem sie den Zweck, die Dauer und die Orte ihres Besuchs in Afghanistan darlegen.
Offizielle Besuche:
Für offizielle Besuche muss der Arbeitgeber des Antragstellers ein Einführungsschreiben vorlegen, in dem der Zweck des Besuchs angegeben ist. Dieses Schreiben ist an das afghanische Außenministerium in Kabul zu senden, das dem Generalkonsulat eine Genehmigung für die Bearbeitung des Visums erteilt.
Zusätzliche Informationen für besondere Zwecke:
- Familienbesuche: Wenn Sie Familie oder Freunde besuchen, fügen Sie bitte ein Anschreiben bei, aus dem hervorgeht, wen Sie in Afghanistan besuchen möchten.
- Tourismus: Geben Sie den Zweck Ihrer Reise eindeutig an und machen Sie detaillierte Angaben zu den Orten, die Sie in Afghanistan besuchen möchten.
- Beschäftigung: Für berufliche Zwecke legen Sie bitte ein offizielles Anschreiben Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Trägerorganisation vor, in dem der Zweck und die Dauer Ihrer Reise angegeben sind.
Hinweis: Antragsteller für ein Arbeitsvisum müssen das Rentenalter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben und sind verpflichtet, Bildungsnachweise sowie ein Einladungs- oder Empfehlungsschreiben ihres Arbeitgebers in Afghanistan beizufügen.
Anspruch auf ein Afghanistan-Visum:
Alle ausländischen Staatsangehörigen sind berechtigt, ein afghanisches Visum zu beantragen, außer unter den folgenden Umständen:
- Unvollständig abgeleistete Sperrfrist: Der Antragsteller hat eine zuvor verhängte Sperrfrist noch nicht vollständig abgeleistet.
- Sicherheits- und ethische Bedenken: Gegen den Antragsteller besteht der Verdacht auf Handlungen, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden, zur moralischen Verrohung führen oder die kulturellen Normen und Werte Afghanistans missachten könnten.
- Ermessensspielraum der konsularischen Behörden: In Ausnahmefällen können die konsularischen oder diplomatischen Behörden Afghanistans die Erteilung eines Visums aus stichhaltigen und begründeten Gründen ablehnen.
- Gesundheitsrisiken: Der Antragsteller birgt das Risiko, eine ansteckende Krankheit zu verbreiten.
- Entscheidung der zuständigen Behörden:
Die zuständigen Behörden haben die Anweisung erteilt, das Visum abzulehnen.
Diese Politik gewährleistet, dass die Visumerteilung mit den nationalen Interessen Afghanistans und der öffentlichen Sicherheit in Einklang steht.
Erteilung des Visums:
Das Visum wird nach Abschluss der folgenden Schritte ausgestellt:
Persönliches Gespräch: Antragsteller müssen an einem obligatorischen Gespräch im Generalkonsulat teilnehmen, bei dem ihr Visumantrag anhand der eingereichten Unterlagen und der bei der Antragstellung gemachten Angaben geprüft wird.
Wichtige Hinweise
- Vorbereitung der Unterlagen: Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.