Polizeiliches Führungszeugnis

Informationen zur Erlangung eines polizeilichen Führungszeugnisses

Afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere diejenigen, die in Bayern und Baden-Württemberg leben, können bei diesem Generalkonsulat ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.

Wichtige Informationen und Anweisungen
  1. Die Antragsteller müssen persönlich beim Generalkonsulat vorstellig werden. Dieses Dokument kann weder in Abwesenheit des Antragstellers noch auf dem Postweg oder online bearbeitet oder ausgestellt werden.
  2. Wichtig: Antragsteller müssen im Voraus über den folgenden Link einen Termin vereinbaren: [Termin].
    Ein Besuch im Konsulat ohne Termin ist nicht gestattet.
  3. Bewerbungen werden an Werktagen und während der Geschäftszeiten entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen online hoch.
  • Antragsschreiben: Die Antragsteller sind verpflichtet, ein formelles Antragsschreiben einzureichen, das an das Generalkonsulat gerichtet ist. In dem Schreiben müssen die Art der beantragten Dienstleistung sowie der vollständige Name des Antragstellers, der Name des Vaters, das Geburtsdatum und der Geburtsort eindeutig angegeben sein. Es sollte außerdem die aktuelle Wohnanschrift des Antragstellers sowie eine gültige Telefonnummer für die Kontaktaufnahme enthalten.
  • Formular für das polizeiliche Führungszeugnis: Die Antragsteller müssen das Antragsformular sowohl auf Englisch als auch auf Dari/Paschtu ausfüllen. Klicken Sie hier , um das Formular herunterzuladen.
  • Biometrisches Passfoto im Format 3 x 4 mit einheitlich weißem Hintergrund.
  • Nachweis der afghanischen Staatsangehörigkeit: Die Antragsteller müssen ihre Tazkira (Personalausweis) oder ihren afghanischen Reisepass im Original sowie Kopien davon vorlegen.
  • Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland: Die Antragsteller müssen eine Kopie ihres Personalausweises [Muster] vorlegen (beide Seiten – mit Angabe des Namens und der Anschrift des Inhabers).
  • Unterstützungsschreiben: Die Antragsteller müssen ein Unterstützungsschreiben der zuständigen Behörden vorlegen, in dem das polizeiliche Führungszeugnis angefordert wird.
Ausstellung des Dokuments

Das Dokument wird nach Abschluss der folgenden Schritte ausgestellt:

  • Gebühr: Die Gebühr für das polizeiliche Führungszeugnis beträgt 10 €. Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen.

  • Ausstellung: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag bearbeitet und das Dokument ausgestellt. Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend per Post zugestellt.

  • Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da er die Abstimmung mit mehreren Behörden erfordert. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Wichtige Hinweise

Vorbereitung der Unterlagen: Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.