Heiratsbescheinigung

Informationen zur Erlangung der Heiratsbescheinigung

Bereits verheiratete afghanische Paare mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, können bei diesem Generalkonsulat eine Bestätigung der Eheschließung beantragen.

Wichtige Informationen und Anweisungen
  1. Sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau müssen zusammen mit drei Zeugen und zwei Bevollmächtigten, die volljährig und afghanische Staatsbürger sind, persönlich beim Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit der Antragsteller bearbeitet oder ausgestellt werden, weder per Post noch online.
  2. Wichtig: Die Antragsteller müssen im Voraus einen Termin über den folgenden Link buchen: [Termin].
    Ein Besuch des Konsulats ohne Termin ist nicht gestattet.
  3. Anträge werden während der offiziellen Arbeitstage und -zeiten des Konsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente

Für die Beantragung der Heiratsbescheinigung sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Formular zur Heiratsbescheinigung: Die Antragsteller (Ehemann/Ehefrau) müssen das Formular mit allen erforderlichen Angaben zu ihrer Person, den Zeugen und den Antragstellern ausfüllen. Darüber hinaus müssen die Antragsteller ihre Fotos beifügen und ihre Unterschriften oder Daumenabdrücke beisteuern. Dieses Formular kann unter [hier] angefordert werden und muss im Generalkonsulat ausgefüllt werden.
  • Nachweis der afghanischen Staatsbürgerschaft: Die Antragsteller (Ehemann und Ehefrau) und fünf Zeugen/Bevollmächtigte müssen ihre Tazkira, e-Tazkira oder ihren afghanischen Reisepass im Original und in Kopie vorlegen.
  • Nachweis der deutschen Aufenthaltserlaubnis: Antragsteller (Ehemann und Ehefrau) und fünf Zeugen/Bevollmächtigte müssen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels/Personalausweises [Muster] vorlegen (beide Seiten – mit Namen und Anschrift der Inhaber).
  • Zwei Lichtbilder in Passgröße: Der Antragsteller (Ehemann/Ehefrau) und fünf Zeugen/Bevollmächtigte müssen zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen [Muster].
Ausstellung des Dokuments

Das Dokument wird noch am selben Tag ausgestellt, wenn die folgenden Schritte abgeschlossen sind:

  • Persönliches Gespräch: Die Antragsteller (Ehemann/Ehefrau) müssen an einem obligatorischen Gespräch im Generalkonsulat teilnehmen, bei dem ihre Ehe auf der Grundlage der eingereichten Dokumente und der bei der Antragstellung gemachten Angaben überprüft wird.

  • Gebühr: Die Gebühr für die Bestätigung der Eheschließung beträgt 50 €. Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen.

  • Ausstellung am selben Tag: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Dokument noch am selben Tag während der Geschäftszeiten ausgestellt.

Wichtige Hinweise

Vorbereitung der Dokumente: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.