Erbschein

Informationen zur Erlangung eines Erbscheins

Staatsangehörige Afghanistans mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, können bei diesem Generalkonsulat einen Erbschein beantragen.

Wichtige Informationen und Anweisungen
  1. Die Antragsteller müssen zusammen mit drei Beichtvätern und zwei Zeugen, die volljährig und afghanische Staatsbürger sind, persönlich im Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit der Antragsteller bearbeitet oder ausgestellt werden, weder per Post noch online.
  2. Wichtig: Die Antragsteller müssen im Voraus einen Termin über den folgenden Link buchen: [Termin].
    Ein Besuch des Konsulats ohne Termin ist nicht gestattet.
  3. Anträge werden während der offiziellen Arbeitstage und -zeiten des Konsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente

Für die Beantragung des Erbscheins sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Antragsformular: Der Erbe muss das Antragsformular sorgfältig in Dari oder Paschtu ausfüllen und dabei auf die Richtigkeit von Namen, Daten, Zahlen und Orten achten.
  • Erbe(n) (Waris/Warasa): Mindestens ein Erbe sowie drei Beichtväter und zwei Zeugen, die volljährig und afghanische Staatsbürger sind, müssen persönlich beim Konsulat erscheinen und Folgendes mitbringen:
  • Nachweis der afghanischen Staatsbürgerschaft: Die Antragsteller müssen zusammen mit drei Bekennern und zwei Zeugen ihre Tazkira, e-Tazkira oder ihren afghanischen Reisepass im Original und in Kopie vorlegen.
  • Nachweis der deutschen Aufenthaltserlaubnis: Antragsteller, zusammen mit drei Beichtvätern und zwei Zeugen eine Kopie ihres Aufenthaltstitels/Personalausweises [Muster] (beidseitig – mit Name und Anschrift des Inhabers).
  • Zwei Lichtbilder in Passgröße: Die Antragsteller müssen zusammen mit drei Bekennern und zwei Zeugen zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen [Muster].
Ausstellung des Dokuments

Das Dokument wird noch am selben Tag ausgestellt, wenn die folgenden Schritte abgeschlossen sind:

  • Gebühr: Die Gebühr für den Erbschein beträgt 300 €. Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen.

  • Ausstellung am selben Tag: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Dokument noch am selben Tag während der Geschäftszeiten ausgestellt.

Wichtige Hinweise

Vorbereitung der Dokumente: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.