Bestätigung der Identität

Informationen zur Erlangung einer Identitätsbestätigung

Staatsangehörige Afghanistans mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, die keine Ausweisdokumente, wie z.B. eine Tazkira oder einen nationalen Reisepass, besitzen und einen Identitätsnachweis für deutsche Behörden benötigen, können bei diesem Generalkonsulat eine Identitätsbestätigung beantragen.

Die Tazkira-Ausgabe ist derzeit nicht verfügbar; daher kann dieser Dienst derzeit nicht angeboten werden.

Wichtige Informationen und Anweisungen
  1. Der Antragsteller muss persönlich im Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit des Antragstellers oder per Post oder online bearbeitet oder ausgestellt werden.
  2. Wichtig: Die Antragsteller müssen im Voraus einen Termin über den folgenden Link buchen: [Termin].
    Ein Besuch im Konsulat Gemeral ohne Termin ist nicht gestattet.
  3. Minderjährige müssen beim Besuch des Generalkonsulats von ihren Eltern oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
  4. Anträge werden während der offiziellen Arbeitstage und -zeiten des Generalkonsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente

Für die Beantragung der Identitätsbestätigung sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Kopie der eigenen Tazkira und Kopien der Tazkiras von zwei unmittelbaren Familienangehörigen: Der Antragsteller muss eine Kopie seiner eigenen Tazkira und eine Kopie von zwei unmittelbaren Familienangehörigen vorlegen, z. B: Vater, Bruder, Großvater, Onkel oder Cousin (väterlicherseits).
  • Nachweis der deutschen Aufenthaltserlaubnis: Der Antragsteller muss eine Kopie seines Aufenthaltstitels/Personalausweises [Muster] vorlegen (beidseitig – mit Name und Anschrift des Inhabers).
  • Belegdokumente: von den afghanischen Behörden vor dem Aufenthalt in Deutschland ausgestellt: z. B: Diplome, Wahlausweise, Militärdienstausweise usw.
  • Zwei Lichtbilder in Passgröße: Der Antragsteller muss zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen [Muster].
  • Ausgefülltes Antragsformular: Besorgen Sie sich das Formular und füllen Sie es aus. Formular [hier] herunterladen.
Ausstellung des Dokuments

Das Dokument wird noch am selben Tag ausgestellt, wenn die folgenden Schritte abgeschlossen sind:

  • Persönliches Gespräch: Die Bewerber müssen an einem obligatorischen Gespräch im Generalkonsulat teilnehmen, bei dem ihre Identität anhand der eingereichten Dokumente und der bei der Bewerbung gemachten Angaben überprüft wird.

  • Gebühr: Die Gebühr für die Identitätsbestätigung beträgt 70 €. Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen.

  • Ausstellung am selben Tag: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Dokument noch am selben Tag während der Geschäftszeiten ausgestellt.

Wichtige Hinweise
  • Vorbereitung der Dokumente: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.
  • Kein Ersatz für ein nationales Ausweisdokument: Das Dokument zur Identitätsbestätigung ist kein Ersatz für die afghanische Tazkira oder den Reisepass. Sie wird ausschließlich zum Zweck der Bestätigung der Identität des Antragstellers ausgestellt.
  • Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie eine Tazkira besitzen: Afghanische Staatsangehörige, die bereits im Besitz einer gültigen Tazkira sind, brauchen dieses Dokument nicht zu beantragen.
  • Unterstützung für deutsche Behörden: Dieses Dokument soll afghanische Staatsangehörige bei der Erfüllung von rechtlichen oder administrativen Anforderungen unterstützen, die von deutschen Behörden verlangt werden.