ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
München - Bundesrepublik Deutschland
ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
München - Bundesrepublik Deutschland
Bestätigung der Identität
Informationen zur Erlangung einer Identitätsbestätigung
- Konsularische Angelegenheiten
- Visum
- Neu Reisepass
- Verlängerung des Reisepasses
- Negativ-Bestätigung für Passantrag
- Vollmacht
- Erbschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsbescheinigung
- Ledigkeitsbescheinigung
- Bestätigung der Identität
- Dokumentenbeglaubigung / Verifizierung / Authentifizierung
- Überstellung von Verstorbenen nach Afghanistan
Staatsangehörige Afghanistans mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, die keine Ausweisdokumente, wie z.B. eine Tazkira oder einen nationalen Reisepass, besitzen und einen Identitätsnachweis für deutsche Behörden benötigen, können bei diesem Generalkonsulat eine Identitätsbestätigung beantragen.
Die Tazkira-Ausgabe ist derzeit nicht verfügbar; daher kann dieser Dienst derzeit nicht angeboten werden.
Wichtige Informationen und Anweisungen
- Der Antragsteller muss persönlich im Generalkonsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit des Antragstellers oder per Post oder online bearbeitet oder ausgestellt werden.
- Wichtig: Die Antragsteller müssen im Voraus einen Termin über den folgenden Link buchen: [Termin].
Ein Besuch im Konsulat Gemeral ohne Termin ist nicht gestattet. - Minderjährige müssen beim Besuch des Generalkonsulats von ihren Eltern oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
- Anträge werden während der offiziellen Arbeitstage und -zeiten des Generalkonsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung der Identitätsbestätigung sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Kopie der eigenen Tazkira und Kopien der Tazkiras von zwei unmittelbaren Familienangehörigen: Der Antragsteller muss eine Kopie seiner eigenen Tazkira und eine Kopie von zwei unmittelbaren Familienangehörigen vorlegen, z. B: Vater, Bruder, Großvater, Onkel oder Cousin (väterlicherseits).
- Nachweis der deutschen Aufenthaltserlaubnis: Der Antragsteller muss eine Kopie seines Aufenthaltstitels/Personalausweises [Muster] vorlegen (beidseitig – mit Name und Anschrift des Inhabers).
- Belegdokumente: von den afghanischen Behörden vor dem Aufenthalt in Deutschland ausgestellt: z. B: Diplome, Wahlausweise, Militärdienstausweise usw.
- Zwei Lichtbilder in Passgröße: Der Antragsteller muss zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen [Muster].
- Ausgefülltes Antragsformular: Besorgen Sie sich das Formular und füllen Sie es aus. Formular [hier] herunterladen.
Ausstellung des Dokuments
Das Dokument wird noch am selben Tag ausgestellt, wenn die folgenden Schritte abgeschlossen sind:
Persönliches Gespräch: Die Bewerber müssen an einem obligatorischen Gespräch im Generalkonsulat teilnehmen, bei dem ihre Identität anhand der eingereichten Dokumente und der bei der Bewerbung gemachten Angaben überprüft wird.
Gebühr: Die Gebühr für die Identitätsbestätigung beträgt 70 €. Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen.
Ausstellung am selben Tag: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Dokument noch am selben Tag während der Geschäftszeiten ausgestellt.
Wichtige Hinweise
- Vorbereitung der Dokumente: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.
- Kein Ersatz für ein nationales Ausweisdokument: Das Dokument zur Identitätsbestätigung ist kein Ersatz für die afghanische Tazkira oder den Reisepass. Sie wird ausschließlich zum Zweck der Bestätigung der Identität des Antragstellers ausgestellt.
- Sie müssen keinen Antrag stellen, wenn Sie eine Tazkira besitzen: Afghanische Staatsangehörige, die bereits im Besitz einer gültigen Tazkira sind, brauchen dieses Dokument nicht zu beantragen.
- Unterstützung für deutsche Behörden: Dieses Dokument soll afghanische Staatsangehörige bei der Erfüllung von rechtlichen oder administrativen Anforderungen unterstützen, die von deutschen Behörden verlangt werden.