Negativ-Bestätigung für Passantrag

Informationen zur Einholung einer Negativbestätigung für den Passantrag

Staatsangehörige Afghanistans mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg, die eine afghanische Tazkira besitzen, die nicht vom afghanischen Außenministerium beglaubigt wurde, so dass sie keinen neuen Reisepass beantragen können, und die auch keinen alten Reisepass zur Verlängerung haben, können diese Bescheinigung bei diesem Generalkonsulat beantragen.

Erforderliche Dokumente
  1. Ausgefülltes Online-Bewerbungsformular: Holen Sie sich das Formular online und füllen Sie es aus. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Bestätigungsnummer gespeichert und bereit haben. Zugang zum Antragsformular [hier].
  2. Nachweis der afghanischen Staatsbürgerschaft: Vergewissern Sie sich, dass beide Seiten der Tazkira des Bewerbers beim Ausfüllen der Online-Bewerbung deutlich und leserlich hochgeladen werden.
  3. Kinder afghanischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde zusammen mit der Tazkira der Eltern vorlegen.
  4. Nachweis der deutschen Aufenthaltserlaubnis: Stellen Sie sicher, dass beide Seiten des Aufenthaltstitels/Personalausweises [Muster] des Antragstellers beim Ausfüllen des Online-Antrags deutlich und lesbar hochgeladen werden.
  5. Gebühr: Die Gebühr für die Negativbestätigung eines Passantrags beträgt 10 €.
Optionen für die Einreichung von Bewerbungen
  • Reichen Sie Ihren Antrag an Werktagen und während der Öffnungszeiten ein. Die Zahlung kann nur per Bankkarte im Generalkonsulat erfolgen.
  • Wichtig: Die Antragsteller müssen im Voraus einen Termin über den folgenden Link buchen: [Termin].
    Der Besuch des Generalkonsulats ohne Termin ist nicht gestattet
  • Antragsteller, die eine nicht beglaubigte afghanische Tazkira besitzen und keinen neuen Reisepass beantragen können, sowie Antragsteller, die keinen alten Reisepass zur Verlängerung haben, können diese Bescheinigung erhalten, um administrative Probleme zu lösen.
  • Wenn Sie ein Reisedokument benötigen, liegt die Entscheidung über dessen Ausstellung allein bei den zuständigen deutschen Behörden. Diese entscheiden nach Prüfung dieser Bestätigung und anderer erforderlicher Dokumente gemäß ihren Richtlinien über die Berechtigung.
  • Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung dieser Bescheinigung keine Garantie für die Genehmigung oder Ausstellung eines Reisedokuments durch deutsche Behörden darstellt.